Allgemeine Geschäftsbedingungen

WPT-Nord GmbH
(Stand Januar 2024)

§ 1

Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der WPT-Nord GmbH (nachfolgend „Dienstleister") gegenüber dem Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, Dritte einzusetzen.

§ 2

Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie wird von uns durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen.

(2) Ein Angebot von uns kann, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 30 Tagen in Schriftform oder in elektronischer Form (E-Mail bzw. Fax) angenommen werden. Schriftverkehr per E-Mail ist hierbei erwünscht. Erfolgt keine Annahme innerhalb der 30 Tage, erlischt das Angebot.

§ 3

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen werden zum Festpreis oder nach aufgewendeter Arbeitszeit, entstandenen Reisekosten, Übernachtungskosten sowie verbrauchten Materialien berechnet.

(2) Bei der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung veranschlagten Arbeitszeit handelt es sich um eine Schätzung, abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Anzahl der Arbeitsstunden.

(3) Wartezeiten, die nicht von uns bzw. von den von uns beauftragten Firmen zu vertreten sind (z. B. Witterungsbedingungen, mangelhafte Zuwegung, unvorhergesehene technische Probleme), gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 kalendarischen Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.

(6) Der Kunde hat eine Rechnung von uns innerhalb der unter Absatz 5 genannten Frist auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Nach diesem Zeitpunkt sind Einwendungen gegenüber der Rechnung ausgeschlossen.

(7) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat unser Personal bzw. das Personal der von uns beauftragten Firmen bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal, soweit zur Erledigung des Auftrags erforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel, technische Dokumentation sowie Strom einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse sowie weitere Zugänge kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Serviceleistung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch unser Personal bzw. das Personal der von uns beauftragten Firmen über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Personal von Bedeutung sind.

(3) Für die vor Ort beim Kunden zu erbringenden Leistungen hat der Kunde einen Ansprechpartner zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist.

§ 5

Zeitpunkt der Leistungserbringung

(1) Die Einhaltung von vereinbarten Terminen zur Leistungserbringung setzt neben dem rechtzeitigen Eingang aller relevanten Unterlagen auch die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus.

(2) Ist kein bestimmtes Datum zur Erbringung der Leistung vereinbart, so werden wir dem Kunden den Termin vor Erbringung der Leistung mitteilen. Sofern der Kunde die Durchführung der Arbeiten zu dem angegebenen Termin nicht wünscht, so ist dieser verpflichtet, uns mindestens fünf Tage vor dem angekündigten Tag der Durchführung der Arbeiten eine entsprechende Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig.

(3) Wird die Durchführung unserer Arbeiten durch höhere Gewalt, z. B. unangekündigte Netzabschaltungen, ohne unser Verschulden fehlende behördliche Genehmigungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unfälle oder Unwetter verzögert, so wird der Zeitraum der Leistungserbringung angemessen verlängert.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 6

Abnahme

(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Dienstleistung, sei es in Form einer durch uns erbrachten Reparatur, Prüfung oder sonstigen vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet. Erweist sich die Leistung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels entsprechend § 7 verpflichtet, sofern dies für die jeweilige Leistung möglich ist. Dies gilt nicht, sofern der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

(2) Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung der Leistung als erfolgt.

(3) Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

§ 7

Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung berechtigt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Vertragsaufhebung oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt gemäß § 440 Satz 2 BGB nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

(5) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.

§ 8

Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Unsere Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt (maximal auf den Auftragswert).

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Vermögensschäden, sonstige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

§ 9

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag und diesen AGB bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer anderweitigen Regelung zu vereinbaren bzw. zu erreichen.

(3) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Der Gerichtsstand ist Neumünster.